Herzlich Willkommen auf dem Datenschutz Portal der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH.
Du hast auf dieser Webseite die Möglichkeit Anfragen nach DSGVO (z. B. Auskunfts- oder Berichtigungsanfragen) über die von Dir bei der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH verarbeiteten personenbezogenen Daten mittels Web-Formular zu stellen. Die in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung deiner Anfrage sowie der Identifizierung und Legitimierung deiner Angaben verwendet (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO). Wir verwenden zur Bestätigung deiner Anfrage und E-Mail Adresse das sog. Double-Opt-In-Verfahren. Dabei wird Ihnen eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mit der Bitte um Bestätigung gesendet.
Nach Eingang deiner Anfrage kommuniziert unser Datenschutz Team mit dir über ein gesichertes Webportal. Den Zugang dazu erhältst du per E-Mail sobald deine Anfrage durch uns bearbeitet wurde.
Zunächst möchten wir Dir deine zustehenden Rechte näher erläutern:
Die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Personen, die von einer Datenverarbeitung betroffen sind (Betroffene), umfangreiche Rechte hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten ein. Unternehmen, und somit auch Fußball-Vereine werden in ihrer Rolle als datenschutzrechtlich Verantwortlicher - hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten - durch die notwendige Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen vor eine große Herausforderung gestellt.
Als Betroffene werden alle natürlichen Personen bezeichnet, deren Daten durch Unternehmen verarbeitet werden. Durch die in Art. 12 ff. DSGVO eingeräumten Rechte haben diese Betroffenen nun einige Möglichkeiten, um die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei den dafür Verantwortlichen besser kontrollieren zu können. Verletzt ein Unternehmen die durch die DSGVO bestehenden Rechte, drohen ihm hohe Bußgelder.
Folgende Rechte stehen den Betroffenen zu:
1. Auskunftsrecht der betroffenen Person – Art. 15 DSGVO
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, vom Verantwortlichen darüber informiert zu werden, ob und – wenn ja – in welchem Umfang personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet werden. Das Recht auf Auskunft umfasst dabei unter anderem Informationen zu den Verarbeitungszwecken, den Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, den Empfängern dieser Daten, gegenüber denen sie offengelegt wurden, der Dauer der Datenspeicherung sowie zur Herkunft der Daten.
2. Recht auf Berichtigung – Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO ermöglicht den betroffenen Personen unrichtige personenbezogene Daten über sie unverzüglich korrigieren zu lassen. Darunter fallen nur solche Daten, die dem Beweis zugänglich sind (z.B. Korrektur eines falschen Geburtsdatums, welches mittels Ausweis nachweisbar ist). Zudem können die betroffenen Personen die Vervollständigung des bestehenden Datenumfangs um fehlende Angaben verlangen.
Wenn sich also Daten von Dir ändern, etwa weil Du umgezogen bist, eine andere E-Mail Adresse benutzen möchtest, oder sich deine Kontodaten ändern, teile uns dies gerne mit und wir werden dies anpassen.
3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) – Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung oder auch das Recht auf Vergessenwerden gem. Art. 17 DSGVO legt fest, dass der Verantwortliche verpflichtet ist, deine Daten zu löschen, wenn keine Rechtsgrundlage mehr für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besteht, etwa weil der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt wurde. Das Recht auf Vergessenwerden kann sich auch auf Dritte erstrecken.
Oftmals ist der Verantwortliche aber gesetzlich verpflichtet, deine Daten noch für einen gewissen Zeitraum nach Ende der Verarbeitung vorzuhalten. Dies betrifft etwa alle Vorgänge, die steuerlich relevant sind.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO
Mit dem Recht auf Einschränkung gem. Art. 18 DSGVO haben betroffene Personen die Möglichkeit eine weitere Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verhindern. Eine der Voraussetzungen für das Einschränkungsrecht liegt z. B. dann vor, wenn die Richtigkeit der Daten vom Betroffenen bestritten wird.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO
Nach Art. 20 DGSVO haben betroffene Personen in bestimmten Fällen das Recht, sich vom Verantwortlichen, der ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, ihre personenbezogenen Daten herausgeben zu lassen. Dabei besteht für den Verantwortlichen die Pflicht, die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu übermitteln, was etwa durch eine elektronische Bereitstellung der Daten gewährleistet wird.
6. Widerspruchsrecht - Art. 21 DSGVO
Betroffene haben gem. Art. 21 DSGVO das Recht unter bestimmten Voraussetzungen einer Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn aus einer besonderen Situation heraus das Interesse der betroffenen Person an einem Widerspruch den zwingenden schutzwürdigen Gründen des Verantwortlichen überwiegt. Als Voraussetzung für den Widerspruch genügt daher nicht die subjektive Auffassung gegen die Verarbeitung, sondern es müssen objektiv genug Gründe dagegen vorliegen, damit der Verantwortliche durch eine Interessenabwägung entscheiden kann.
7. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling - Art. 22 DSGVO
Art. 22 DSGVO regelt die Rechte von betroffenen Personen hinsichtlich getroffener Entscheidungen in automatisierten Entscheidungen einschließlich dem sog. Profiling.Die betroffene Person hat dabei das Recht nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, wenn sie die betroffene Person erheblich beeinträchtigt. . Willigt die betroffene Person hierin jedoch ein, ist es den Unternehmen erlaubt, solche automatisierten Entscheidungen zu treffen.
8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde - Art. 77 DSGVO
Mit Art. 77 DSGVO wird ein Beschwerderecht für betroffene Personen festgelegt. Betroffene, die der Ansicht sind, dass bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben besteht, haben das Recht Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Dieses Recht bietet die Möglichkeit einer Rechtsdurchsetzung, abseits von einem Gerichtsverfahren. Die Aufsichtsbehörde bewertet die Beschwerde und antwortet dem Betroffenen entsprechend. Ein Recht auf eine konkrete Maßnahme - gegenüber der Aufsichtsbehörde oder gegenüber dem Verantwortlichen - besteht hingegen nicht.
Um deine Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir Dich das nachfolgende Formular auszufüllen: